Mautrichtlinien & Regelungen

Umfassende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, Strafen, Ausnahmen und Beschwerdemöglichkeiten im österreichischen Mautsystem.

Gesetzliche Grundlage

Das österreichische Mautsystem basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG), das die Mautpflicht auf Bundesstraßen regelt. Ergänzend gelten die EU-Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignette-Richtlinie) und die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Die ASFINAG ist als staatliches Unternehmen für den Betrieb und die Finanzierung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes zuständig. Sie erhebt die Mautgebühren auf Basis des BStMG.

Mautpflicht: Was gilt für wen?

FahrzeugtypMautartAusnahme
PKW, Motorrad (bis 3,5t)VignetteNein
Leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5t)VignetteNein
Schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5t)GO-MautNein
MilitärfahrzeugeKeineJa – vollständig befreit
PolizeifahrzeugeKeineJa – vollständig befreit
RettungsfahrzeugeKeineJa – vollständig befreit
Fahrräder, MopedsKeineJa – nicht mautpflichtig
Fahrzeuge mit SondergenehmigungReduziert/keineJe nach Genehmigung
Ausländische FahrzeugeWie inländischeNein
Diplomatische FahrzeugeKeineJa – bei entsprechendem Status

Ersatzmaut und Strafen

Wer ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke angehalten wird, muss eine Ersatzmaut von 120 Euro bezahlen. Diese kann sofort bar oder mit Karte bezahlt werden. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige erstattet. Die Strafe kann dann bis zu 3.000 Euro betragen. Ausländische Fahrzeuge werden ebenfalls kontrolliert und können zur Zahlung aufgefordert werden.

SituationKonsequenzBetrag
Fahren ohne Vignette – Ersatzmaut bezahltVerfahren eingestellt120 Euro
Fahren ohne Vignette – Ersatzmaut nicht bezahltAnzeige, Verwaltungsstrafebis 3.000 Euro
Manipulierte VignetteAnzeige, Verwaltungsstrafebis 3.000 Euro
Falsch angebrachte VignetteErsatzmaut120 Euro
GO-Maut-Prellerei (LKW)Anzeige, Verwaltungsstrafebis 40.000 Euro
Sondermaut-PrellereiAnzeige, Verwaltungsstrafebis 3.000 Euro

Grenzen und Ausnahmen

  • Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht sind nicht vignettenpflichtig, sondern GO-mautpflichtig.
  • Fahrzeuge des Bundesheeres, der Polizei und des Rettungsdienstes sind von der Vignettenpflicht befreit.
  • Bestimmte Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung (z.B. Behindertenfahrzeuge) können befreit sein.
  • Die Vignette gilt nicht auf Sondermautstrecken – dort ist zusätzliche Maut zu entrichten.
  • Beschädigte oder manipulierte Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.
  • Eine digitale Vignette ist an ein Kennzeichen gebunden und nicht übertragbar.
  • Bei Fahrzeugwechsel (z.B. Leihwagen) muss eine neue Vignette erworben werden.
  • Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
  • Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Mautpflichten wie österreichische Fahrzeuge.
  • Bei technischen Problemen mit der GO-Box ist sofortige Meldung an ASFINAG erforderlich.

Beschwerden und Einsprüche

Beschwerden gegen Mautstrafen können schriftlich bei der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) eingereicht werden. Die Adresse lautet: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien. Bitte geben Sie in Ihrer Beschwerde folgende Informationen an: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Ort des Vorfalls, Beschreibung des Sachverhalts. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-6 Wochen.

Was bei einer Beschwerde angeben?

  • Vollständiges Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls
  • Ort des Vorfalls (Straße, Kilometer)
  • Beschreibung des Sachverhalts
  • Kopie der Vignette (falls vorhanden)
  • Kaufbeleg der Vignette
  • Kontaktdaten für Rückfragen

Bearbeitungszeit: 4–6 Wochen

Einspruchsfrist: 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids

Wichtige Kontakte

ASFINAG Kundenservice
+43 50108 10000
ÖAMTC Pannenhilfe
120
ARBÖ Pannenhilfe
123
Polizei
133
Rettung
144
Feuerwehr
122