Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Vignette und Maut in Österreich.
Eine Vignette ist eine Mautmarke, die zur Nutzung des österreichischen Autobahnnetzes berechtigt. Sie ist für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erforderlich. Die Vignette gibt es als physische Klebemarke oder als digitale Variante, die an das Kennzeichen gebunden ist.
Die physische Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, und zwar links oben (aus Fahrersicht). Sie muss vollständig aufgeklebt sein und darf nicht beschädigt oder manipuliert werden. Eine fehlerhafte Anbringung kann als Mautprellerei gewertet werden.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Strecken ist eine Verwaltungsübertretung. Es droht eine Ersatzmaut von 120 Euro. Wird diese nicht bezahlt, kann eine Anzeige mit Strafe bis zu 3.000 Euro folgen. Ausländische Fahrzeuge werden ebenfalls kontrolliert.
Nein. Die Vignette berechtigt zur Nutzung des allgemeinen Autobahnnetzes. Für bestimmte Strecken wie den Brenner, den Arlbergtunnel oder den Karawankentunnel wird zusätzlich eine Sondermaut erhoben. Diese ist separat zu entrichten.
Nein. Jede digitale Vignette ist genau einem Kennzeichen zugeordnet. Für jedes Fahrzeug muss eine eigene Vignette erworben werden. Das Kennzeichen wird im ASFINAG-System gespeichert und bei Kontrollen automatisch abgeglichen.
Die digitale Vignette gilt ab dem gewählten Startdatum. Sie kann bis zu 18 Tage im Voraus erworben werden. Das Startdatum kann frühestens der Tag nach dem Kauf sein, wenn der Kauf nach 00:00 Uhr erfolgt. Die Vignette ist sofort im System aktiv.
Befreit sind u.a.: Fahrzeuge des Bundesheeres und der Polizei, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung (z.B. bestimmte Behindertenfahrzeuge), sowie Fahrzeuge über 3,5t (diese unterliegen der GO-Maut). Auch Fahrräder und Mopeds sind befreit.
Die GO-Maut ist ein streckenbezogenes Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Sie wird per GNSS (GPS) oder Mikrowellentechnologie erfasst. Für die GO-Maut ist eine GO-Box erforderlich, die bei ASFINAG oder Vertriebspartnern erhältlich ist. Die Abrechnung erfolgt nach gefahrenen Kilometern.
Wird ein Fahrzeug ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke angehalten, kann der Lenker eine Ersatzmaut von 120 Euro bezahlen. Diese kann bar oder mit Karte bezahlt werden. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige erstattet.
Für die Jahresvignette gibt es keine regulären Rabatte. Automobilclubs wie ÖAMTC und ARBÖ bieten ihren Mitgliedern jedoch gelegentlich Sonderangebote. Für Fahrzeuge über 3,5t gibt es bei der GO-Maut Mengenrabatte für Vielfahrer. Informieren Sie sich direkt bei ASFINAG oder Ihrem Automobilclub.
Eine verlorene oder beschädigte physische Vignette wird nicht ersetzt. Wir empfehlen daher, die digitale Vignette zu wählen, die an das Kennzeichen gebunden ist und nicht verloren gehen kann. Bei Fahrzeugwechsel kann die digitale Vignette nicht übertragen werden.
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien) sind separate Vignetten oder Mautsysteme erforderlich.