Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Vignette und Maut in Österreich.

Fragen zur Vignette

  • Was ist eine Vignette?

    Eine Vignette ist eine Mautmarke, die zur Nutzung des österreichischen Autobahnnetzes berechtigt. Sie ist für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erforderlich. Die Vignette gibt es als physische Klebemarke oder als digitale Variante, die an das Kennzeichen gebunden ist.

  • Wo muss die physische Vignette angebracht werden?

    Die physische Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, und zwar links oben (aus Fahrersicht). Sie muss vollständig aufgeklebt sein und darf nicht beschädigt oder manipuliert werden. Eine fehlerhafte Anbringung kann als Mautprellerei gewertet werden.

  • Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?

    Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Strecken ist eine Verwaltungsübertretung. Es droht eine Ersatzmaut von 120 Euro. Wird diese nicht bezahlt, kann eine Anzeige mit Strafe bis zu 3.000 Euro folgen. Ausländische Fahrzeuge werden ebenfalls kontrolliert.

  • Gilt die Vignette auch für Sondermautstrecken?

    Nein. Die Vignette berechtigt zur Nutzung des allgemeinen Autobahnnetzes. Für bestimmte Strecken wie den Brenner, den Arlbergtunnel oder den Karawankentunnel wird zusätzlich eine Sondermaut erhoben. Diese ist separat zu entrichten.

  • Kann ich die digitale Vignette auf mehrere Fahrzeuge anwenden?

    Nein. Jede digitale Vignette ist genau einem Kennzeichen zugeordnet. Für jedes Fahrzeug muss eine eigene Vignette erworben werden. Das Kennzeichen wird im ASFINAG-System gespeichert und bei Kontrollen automatisch abgeglichen.

  • Ab wann gilt die digitale Vignette?

    Die digitale Vignette gilt ab dem gewählten Startdatum. Sie kann bis zu 18 Tage im Voraus erworben werden. Das Startdatum kann frühestens der Tag nach dem Kauf sein, wenn der Kauf nach 00:00 Uhr erfolgt. Die Vignette ist sofort im System aktiv.

  • Welche Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit?

    Befreit sind u.a.: Fahrzeuge des Bundesheeres und der Polizei, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung (z.B. bestimmte Behindertenfahrzeuge), sowie Fahrzeuge über 3,5t (diese unterliegen der GO-Maut). Auch Fahrräder und Mopeds sind befreit.

  • Was ist die GO-Maut?

    Die GO-Maut ist ein streckenbezogenes Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Sie wird per GNSS (GPS) oder Mikrowellentechnologie erfasst. Für die GO-Maut ist eine GO-Box erforderlich, die bei ASFINAG oder Vertriebspartnern erhältlich ist. Die Abrechnung erfolgt nach gefahrenen Kilometern.

  • Wie funktioniert die Ersatzmaut?

    Wird ein Fahrzeug ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke angehalten, kann der Lenker eine Ersatzmaut von 120 Euro bezahlen. Diese kann bar oder mit Karte bezahlt werden. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige erstattet.

  • Gibt es Rabatte oder Sonderkonditionen?

    Für die Jahresvignette gibt es keine regulären Rabatte. Automobilclubs wie ÖAMTC und ARBÖ bieten ihren Mitgliedern jedoch gelegentlich Sonderangebote. Für Fahrzeuge über 3,5t gibt es bei der GO-Maut Mengenrabatte für Vielfahrer. Informieren Sie sich direkt bei ASFINAG oder Ihrem Automobilclub.

  • Was tun bei Verlust der physischen Vignette?

    Eine verlorene oder beschädigte physische Vignette wird nicht ersetzt. Wir empfehlen daher, die digitale Vignette zu wählen, die an das Kennzeichen gebunden ist und nicht verloren gehen kann. Bei Fahrzeugwechsel kann die digitale Vignette nicht übertragen werden.

  • Gilt die österreichische Vignette auch in anderen Ländern?

    Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf dem österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien) sind separate Vignetten oder Mautsysteme erforderlich.

Glossar: Wichtige Begriffe

Vignette
Mautmarke (physisch oder digital) für Fahrzeuge bis 3,5t zur Nutzung des österreichischen Autobahnnetzes.
ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft – staatliches Unternehmen, das das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz betreibt und finanziert.
Sondermaut
Zusätzliche Maut für bestimmte Strecken (Tunnel, Pässe), die über die allgemeine Vignette hinaus erhoben wird.
GO-Maut
Streckenbezogenes Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5t, das per GNSS oder Mikrowelle abgerechnet wird.
GO-Box
Gerät für Fahrzeuge über 3,5t, das an der Windschutzscheibe angebracht wird und mit den Erfassungsanlagen kommuniziert.
Ersatzmaut
Gebühr von 120 Euro, die bei Fahren ohne gültige Vignette an Ort und Stelle bezahlt werden kann, um eine Anzeige zu vermeiden.
BStMG
Bundesstraßen-Mautgesetz – österreichisches Bundesgesetz, das die Mautpflicht auf Bundesstraßen regelt.
Digitale Vignette
Elektronische Vignette, die an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden ist und im ASFINAG-System gespeichert wird. Kein physisches Aufkleben erforderlich.

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